Wieso gibt es einen Zuschuss?
Die Pflegeversicherung wurde zum 01.01.1995 eingeführt. Das Pflegeversicherungsgesetz (PflegeVG) wurde als 11. Buch in das Sozialgesetzbuch (SGB XI) eingegliedert. Die Leistungen unterteilen sich im Wesentlichen in Leistungen zur häuslichen Pflege und Leistungen zur stationären Pflege. Die Leistungen für häusliche und stationäre Pflege müssen bei Ihrer Pflegekasse, die Ihrer Krankenkasse angegliedert ist, beantragt werden.
Versichert in der Pflegeversicherung sind alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Studenten, Rentner). Für freiwillig versicherte Mitglieder einer Krankenkasse und für privat krankenversicherte Personen besteht ebenfalls Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung.